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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

(1)   Diese Geschäftsbedingungen geltend für alle gegenwärtigen und zukünftigen Ge­schäftsbeziehungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(2)    Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Unternehmer, also für natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

§ 2 Vertragsschluss

(1)   Alle Angebote auf unserer Internetseite, Preisliste und weiteren Verkaufsunterlagen  sind unverbindlich und freibleibend, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Technische Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Bei den angegebenen technischen Daten handelt es sich um Durchschnittswerte. Geringfügige Farbschwankungen vorbehalten; RAL-Farben in Anlehnung

(2)   Mit der Bestellung einer Ware bei uns erklärt der Unternehmer verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, dass in der Bestellung gegenüber uns oder gegenüber einem unserer Vertreter liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Unternehmer erklärt werden.

(3)   Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung durch ein Hindernis verursacht wird, welches nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit unserem  Zulieferer. Der Unternehmer wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird, soweit bereits erbracht, unverzüglich zurückerstattet.

(4)   Bei Nichteinhaltung der Lieferzeit kann der Unternehmer schriftlich eine Nachfrist von mindestens 30 Tagen setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist ist eine weitere Frist von mindestens 10 Tagen zu setzen. Ist auch diese Nachfrist fruchtlos verstrichen, so kann der Unternehmer vom Kaufvertrag zurücktreten. Ein Schadensersatzanspruch kommt nicht in Betracht, es sei denn, die Verzögerung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns oder einem unserer Erfüllungsgehilfen.

(5)   Anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen aufgrund unserer Erfahrungen und Erkenntnisse. Angaben über Eignung und Anwendung unserer Waren sind dennoch unverbindlich und befreien den Unternehmer nicht von eigener Prüfung. Bei Verwendung unserer Waren ist der Unternehmer für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften verantwortlich.

 

§ 3 Annahmeverzug

(1)   Gerät der Unternehmer mit seiner Verpflichtung, die Ware bei ordnungsgemäßer Bereitstellung anzunehmen, in Verzug, so sind wir berechtigt, nach Ablauf einer Nachfrist von mindestens 10 Tagen Schadensersatz zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

 

§ 4 Preise, Zahlung und Aufrechnung

(1)   Die in Katalogen, Preislisten, Angeboten und weiteren Unterlagen angegebenen Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, ab Werk oder Lager zuzüglich Fracht und der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2)   Nach Auslieferung der Ware an den Unternehmer wird die Rechnung erstellt. Auf den reinen Warenwert gewähren wir bei Zahlung innerhalb von zehn Tagen 2 % Skonto. Bei Zahlung innerhalb von 30 Tagen ist der Rechnungsbetrag netto ohne jeden Abzug fällig. Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem wir über das Geld verfügen können. Ein Skontoabzug ist unzulässig, wenn Forderungen aufgrund von noch mindestens einer weiteren bereits fälligen Rechnung offen stehen.

(3)   Wir sind nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks anzunehmen. Nehmen wir jedoch in Einzelfällen Wechsel an, so gehen etwaige Diskont- und Einziehungsspesen zu Lasten des Unternehmers.

(4)   Der Unternehmer hat ein Recht zur Aufrechnung nur dann, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Der Unternehmer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

(5)   Tritt Zahlungsverzug ein, so sind wir berechtigt, den Unternehmer von weiteren Lieferungen, auch wenn Sie bereits bestätigt worden sind, auszuschließen und ein entsprechendes Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. In Ausnahmefällen, insbesondere wenn der Unternehmer dringend auf die Belieferung angewiesen ist, was dieser nach Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts unverzüglich anzuzeigen und zu belegen hat, wird nach bereits erteilter Bestätigung durch uns eine Belieferung nach Vorkasse oder per Nachnahme erfolgen.

 

§ 5 Gefahrenübergang – Versendung

(1)   Der Versand erfolgt ausschließlich auf Rechnung und Gefahr des Unternehmers.

(2)   Gibt der Unternehmer keinen besonderen Versandwunsch an, so versenden wir die Ware nach dem uns geeignet erscheinenden Versandweg.

(3)   Festgestellte Transportschäden sind unverzüglich anzuzeigen und die Ware ist mit einer Anerkenntniserklärung der Spedition, Post, Bahn oder eines sonstigen Paketdienstes sowie einer Abtretungserklärung des Unternehmers an uns einzusenden. Hiernach kann eine Ersatzlieferung durch uns erfolgen, soweit die Voraussetzungen einer Inanspruchstellung des Transportunternehmens gegeben sind und der Unternehmer alle hierfür erforderlichen Unterlagen und Informationen überreicht hat.

(4)   Bei Warenrücksendungen ist der Käufer verpflichtet, die Ware in einwandfreiem Zustand (wenn möglich in Originalverpackung) an uns zurückzusenden.
Sollte die Ware durch unzureichende Verpackung beim Rücktransport zu uns beschädigt oder verschmutzt werden, so trägt allein der Käufer die Kosten für den Schaden.
Senden Sie die Ware bitte nicht unfrei an uns zurück, sondern halten Sie mit uns vorab Rücksprache über geeignete Rücksendungsmöglichkeiten.

 

 

§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1)   Wir behalten uns an allen von uns gelieferten Waren das Eigentum vor, bis der Unternehmer sämtliche Forderung aus der laufenden Geschäftsbeziehung vollständig beglichen hat.

(2)   Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang  weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

(3)   Der Unternehmer ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Unternehmer diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

(4)   Der Unternehmer ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Der Unternehmer verpflichtet sich weiterhin bei Pfändungen der Vorbehaltsware oder von an uns abgetretenen Forderungen durch Dritte, den Pfändenden sowie den eingeschalteten Vollstreckungsorganen mündlich sowie schriftlich sofort auf unsere Rechte (Eigentumsvorbehalt) hinzuweisen und auch sonst alles zur Wahrung unserer Rechte zu unternehmen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitz- bzw. Standortwechsel hat uns der Unternehmer, soweit noch Eigentumsvorbehalt besteht, ebenfalls unverzüglich anzuzeigen. Der Unternehmer hat jederzeit auf Verlangen nachzuweisen, wo sich die Vorbehaltsware befindet.

(5)   Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Unternehmers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Abs. 3 und 4 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

(6)   Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit Gegenständen, die uns nicht gehören, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.

 

§ 7 Gewährleistung

(1)    Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so reklamieren Sie diese Fehler bitte sofort schriftlich gegenüber uns.

(2)    Für Mängel an der Ware wird nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung geleistet.

(3)    Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Unternehmer grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Unternehmer jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

Der Unternehmer muss uns offensichtliche Mängel unverzüglich nach Empfang der Ware schriftlich anzeigen; versteckte Mängel hat der Unternehmer unverzüglich nach deren Entdecken gegenüber dem Verkäufer zu rügen. Der Käufer kann aufgrund des rechtzeitigen gerügten Mangels nur den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

(4)    Geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen beispielweise der Qualität, Farbe, Breite, Gewicht, Ausrüstung oder des Designs (darunter fallen auch kleine Gewebe- oder Beschichtungsfehler) dürfen nicht beanstandet werden und gelten nicht als Mangel, es sei denn, dem Unternehmen wurde eine mustergenaue Lieferung schriftlich zugesagt.

(5)    Wählt der Unternehmer wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.

(6)    Die Ware ist vor Zuschnitt vom Unternehmen auf offensichtliche Fehler zu prüfen.

(7)    Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung von unserer Seite oder des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe dar.

 

§ 8 Schlussbestimmungen

(1)   Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2)   Ist der Unternehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz (Moosweg 1, 14822 Borkheide). Dasselbe gilt, wenn der Unternehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt bei der Klageerhebung nicht bekannt ist.

(3)   Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Unternehmer einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hier durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

 

AGB-Version: 01/2021

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